Steuerberater wechseln: Anleitung & Checkliste
Kurzantwort: Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Die typische Kündigungsfrist beträgt 1–3 Monate. Ihr bisheriger Berater ist zur Herausgabe aller Unterlagen verpflichtet. Am besten wechseln Sie zum Jahresende, damit der neue Berater mit einem frischen Wirtschaftsjahr starten kann.
Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
Ein Wechsel des Steuerberaters ist keine Seltenheit und oft der richtige Schritt. Typische Gründe:
- Mangelnde Erreichbarkeit: Rückrufe dauern Tage, Fristen werden knapp
- Fehlende Proaktivität: Ihr Berater macht nur das Nötigste, weist aber nie auf Sparmöglichkeiten hin
- Zu hohe Kosten: Die Honorare stehen nicht im Verhältnis zur Leistung
- Branchenwechsel: Sie brauchen jemanden mit anderer Spezialisierung
- Vertrauensverlust: Fehler in der Buchhaltung oder verpasste Fristen
- Digitalisierung: Ihr Berater arbeitet noch mit Papierbelegen und Pendelordnern
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Kündigungsfristen prüfen
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Kündigungsfristen. Üblich sind 1–3 Monate zum Quartals- oder Jahresende. Ohne schriftlichen Vertrag gilt eine angemessene Frist (in der Regel 1 Monat). Kündigen Sie immer schriftlich — per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
2. Neuen Steuerberater finden
Suchen Sie frühzeitig nach einem neuen Berater, idealerweise 2–3 Monate vor dem geplanten Wechsel. Achten Sie auf:
- Spezialisierung passend zu Ihrer Branche und Rechtsform
- Digitale Arbeitsweise (Belegupload, Online-Meetings)
- Transparente Preisgestaltung
- Positive Referenzen oder Bewertungen
Ein Erstgespräch ist bei den meisten Kanzleien kostenlos — nutzen Sie es, um die Chemie zu prüfen.
3. Unterlagen anfordern
Ihr bisheriger Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben — auch wenn noch offene Rechnungen bestehen (Zurückbehaltungsrecht gilt nur bei eigenen Arbeitsergebnissen, nicht bei Originalbelegen). Fordern Sie an:
- Alle Originalbelege und Buchhaltungsunterlagen
- Saldenlisten und Kontenblätter
- Letzte Steuerbescheide und Steuererklärungen
- Anlagenverzeichnis
- Lohnkonten (falls Mitarbeiter vorhanden)
- BMD/RZL-Datensicherung oder DATEV-Export
4. Vollmachten und Zugänge übergeben
Widerrufen Sie die Vollmacht beim alten Berater und erteilen Sie dem neuen:
- FinanzOnline-Vollmacht (über FinanzOnline oder per Formular)
- SVA/SVS-Vollmacht
- Vollmacht für Behördengänge
Der beste Zeitpunkt für den Wechsel
Ideal: Zum Jahresende, nach Fertigstellung des Jahresabschlusses. So kann der neue Berater mit einem sauberen Start ins neue Jahr beginnen.
Möglich: Unterjährig, erfordert aber mehr Abstimmung zwischen altem und neuem Berater. Klären Sie vorher, wer die UVA für die Übergangszeit macht.
Checkliste zum Ausdrucken
- Vertrag prüfen und schriftlich kündigen
- Neuen Steuerberater auswählen und Erstgespräch führen
- Alle Originalbelege und Daten anfordern
- FinanzOnline-Vollmacht widerrufen und neu erteilen
- SVA/SVS-Vollmacht aktualisieren
- Offene Rechnungen beim alten Berater klären
- Übergabetermin zwischen altem und neuem Berater vereinbaren
- Neuen Berater bevollmächtigen
Weiterführende Ratgeber
- Was kostet ein Steuerberater? — Preise vergleichen beim Wechsel
- Wann brauche ich einen Steuerberater? — Vielleicht reicht auch weniger Betreuung?
- Buchhaltung auslagern oder selbst machen? — Die Grundsatzfrage
Passenden Steuerberater finden
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Steuerberater suchenarrow_forwardDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.